Muss ich Kinderlärm aus der Nachbarparzelle hinnehmen?

Der übliche von Kindern erzeugte Lärm ist Ausdruck kindlicher Lebensfreude. Er kann zwar möglicherweise, wie jeder andere Lärm, eine Belästigung der Parzellennachbarn darstellen, ist jedoch zur Tageszeit keine wesentliche Beeinträchtigung i.S.d. § 1004 BGB. Auch wenn der Kinderlärm als besonders störend empfunden wird, sollte man daran denken, dass man selbst auch einmal Kind war. Kinder wollen und sollen spielen und herumtollen. Aber auch zu Hause tun sie das nicht rund um die Uhr.

Deshalb sollten die Eltern während der in der Kleingartenanlage festgesetzten Ruhezeiten auch auf eine Minimierung des Kinderlärms hinwirken. Jedoch kann man das Spielen und die damit verbundenen Lebensäußerungen der Kinder nicht verbieten. Aber vielleicht kann man das Herumtollen auf den Spielplatz der Anlage teilweise umverlagern. Ständig lärmende Kinder sind eigentlich nur falsch oder fehlerhaft erzogene Kinder. Genauso, wie ich ein Recht auf meine Ruhe habe, hat das Kind ein Recht darauf, so erzogen zu werden, dass es gesellschaftliche Regeln und Normen kennt und einhalten kann. Dazu gehört auch die Achtung vor dem Nachbarn.

Kinder sind auch wegen der sozialpolitischen Funktion der Kleingärten aus unseren Anlagen nicht wegzudenken. Deswegen ist das Gespräch mit den betroffenen Nachbarn und ihren Kindern stets dem Schrei „Jetzt aber Ruhe“ vorzuziehen.

Hierbei kann man auch einmal die Möglichkeiten erörtern, auf welche kindgerechten Beschäftigungen man während der in der Anlage festgesetzten Ruhezeiten orientieren könnte. Dazu gehören unter anderem das Lesen, Karten oder Brettspiele u.a.m. Oder man spielt einmal selbst mit Nachbars Kindern. Viele Kinder wundern sich dann sicher, welche schöne alte Spiele es – außerhalb des Computers – gibt. Ein Miteinander statt der Konfrontation ist immer hilfreich – für beide Seiten. 

Dr. Rudolf Trepte  

Quelle : LSK Sachsen

 

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